Nachstehende
Leistungen sind im Angebotsbetrag nicht enthalten und
sind
von den Bauherren zu entrichten, wenn die Leistungen erforderlich
werden:
• die
Bearbeitungs- und Prüfgebühren der Baubehörden (einschl.
Prüfstatiker,
wenn erforderlich), des Bezirksschornsteinfegers,
sonstiger erforderlicher
Fach- und Sicherheitsbehörden oder
Ingenieure
•
Vermessungsingenieur zum Einmessen des Baukörpers und Erstellen
eines amtlichen Lageplans, sowie die katasteramtliche
Gebäudeeinmessung
•
Hausanschlusskosten (Wasser, Strom, Telefon - Gas entfällt, da
Wärmepumpe /
evtl. Mehrspartenhausanschluss)
•
Kanalanschlussgebühren der Stadt/Gemeinde, der Kanal auf dem
Grundstück
(Schmutz-/Regenwasser) nebst Revisionsschächten sowie evtl.
erforderliche
Regenwasser- / Verrieselungsanlagen
• ggf.
Auflagen des Lärmschutzes
•
Gartenanlagen, Terrassen und Gehwege, Einfriedungen
• Zum Zwecke
der Feststellung der Boden und Grundwasserverhältnisse
entstehende Kosten für die Untersuchungen durch einen Bodengutachter
ggf.
erforderliche behördliche Genehmigungen, z.B. für Straßensperrungen
•
Versicherungsschutz
(Bauwesen bzw. Bauleistungs- und
Bauherrenhaftpflichtversicherung)
• Fußböden
(bis auf Fliesenböden im vereinbarten Umfang) und
Malerleistungen inkl. Spachtelarbeiten
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