Die
Einrichtung der Baustelle ist Sache des
Auftragnehmers, gemäß folgender Festlegungen:
• Baustrom
und Bauwasser im Hauspreis enthalten:
Die Kosten
für die Bereitstellung und den Verbrauch eines Baustromanschlusses
mit 32 A (Ampère)/380
V und 16 A/230 V sowie Bauwasser sind im Hauspreis
enthalten. Die einmaligen Anschlusskosten durch das örtliche
Versorgungs-
unternehmen, sowie ein evtl. vorgezogener Hausanschluss sind
nicht im
Festpreis enthalten.
Hinweis:
Nach dem Einbau der Hausanschlüsse / nach Estrichverlegung
werden
die Verbrauchskosten zwischen den Bauherren und dem örtlichen
Versorger
direkt abgerechnet (Kosten für das Aufheizen / Aufheizprotokoll
sowie die
Inbetriebnahme der Heizungsanlage);
Hinweis zum Bauwasser: Die Bauherrn besorgen das Standrohr
für die
Wasserversorgung bei dem örtlichen Wasserversorger (die
Verbrauchskosten
werden
durch den Massivhaus -Partner beglichen; die Sicherheitskaution ist
durch
die
Bauherren auszulegen)
• Der
Auftragnehmer stellt den ggf. notwendigen Bauzaun und die
Baustellentoilette.
• Bauschutt,
der im Rahmen der Bauarbeiten anfällt und Baustoffreste werden
durch den Auftragnehmer entsorgt. Verpackungsmaterialien (Folien,
Pappe,
Paletten usw.) von Baustoffen, die im Rahmen der Bauarbeiten auf dem
Baugrundstück angefahren werden, werden von den jeweiligen
Handwerksbetrieben fachgerecht entsorgt.
• Der
Baugrund wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber bebauungsfähig,
frei befahrbar und frei von Altlasten übergeben.
• Der
Auftraggeber stellt ausreichende Flächen für Zufahrten, sowie
Arbeits- und
Lagermöglichkeiten bereit. Werden hierzu öffentliche Flächen
benötigt, so ist
sicherzustellen, dass die Nutzungsgenehmigungen vor Baubeginn
vorliegen.
• Alle zur
Absteckung des Gebäudes notwendigen Grenzsteine müssen
vermessen
und sichtbar sein.
• Das
Schnurgerüst wird erstellt. |