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Indviduelle Massivhäuser schlüsselfertig zum Festpreis.
Baubeschreibung Einfamilienhaus - Allgemeine Vorbemerkungen - Hausbau, Massivhaus, Fertighaus, Effizienzhaus




Baubeschreibung / Bauleistungsbeschreibung
Einfamilienhaus Massivhaus, Architektenhaus
in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen NRW




Allgemeine Vorbemerkungen, Massive Bauweis - Baubeschreibung, Bauleistungsbeschreibung



 

Allgemeine Vorbemerkungen
Massive Bauweise

 

Diese Baubeschreibung wird Vertragsbestandteil und gilt als Leistungsgrundlage für alle Massivhäuser bzw. für eingereichte Planungen. Alle Massivhäuser werden nach den jeweils gültigen DIN-Normen und den anerkannten Regeln der Baukunst in konventioneller und handwerksgerechter massiver Bauweise (Stein auf Stein) errichtet.

 

Es kommen jedoch nur die Gewerke zur Ausführung, die zur Erstellung des jeweiligen Bauvorhabens gemäß Vertrag vereinbart sind. Änderungen und Abweichungen von dieser Bau- und Leistungsbeschreibung sind durch behördliche Auflagen, gesetzliche Neuregelungen, Änderung der Rechtsprechung aus technischen und statischen Gründen, durch den Austausch von qualitativ gleich- oder höherwertigen Baumaterialien dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Einkauf der Materialien erfolgt bei den Vertragslieferanten.

 

Alle Wohnhäuser erfüllen mindestens die Anforderungen bzw. Förderbedingungen für ein KfW Effizienzhaus 55 (Stand Mai 2014) und zeichnen sich durch den Einsatz moderner Heiztechnik, wie Erdwärmeheizung in Kombination mit einer Niedertemperatur-Fußbodenheizung, einer Tiefenbohrung mit Einbau von Erdsonden, sowie einer überdurchschnittlich gut gedämmten, zukunftsweisenden Gebäudehülle aus.

 

Die Schmutzwasserleitungen innerhalb des Hauses werden in den erforderlichen Querschnitten verlegt. Alle Entwässerungsleitungen werden auf dem kürzesten Weg aus dem Gebäude geführt und zwar unterhalb der Kellerdecke bzw. der Sohlplatte bis ca. 0,50 m aus dem Gebäude. Die Herstellung der außerhalb des Gebäudes liegenden Entwässerungsleitungen und Revisionsschächte, sowie deren Anschluss an die Kanalisation, einschließlich der ggf. erforderlichen Druckprobe, obliegen dem Auftraggeber und sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Bei der Planung der Möbelstellung usw. ist zu beachten, dass sämtliche Maße der Zeichnungen und Skizzen in der Regel Rohbaumaße sind. Endgültige Einbaumaße, beispielsweise für Einbauküchen und Einbauschränke, sind erst nach Fertigstellung der Innenputz- und Estricharbeiten an der Baustelle zu nehmen.

 

Möglichst zum Zeitpunkt der Planung, spätestens jedoch vor Beginn der Elektro-, Heizung- und Sanitärarbeiten sollte vom Auftraggeber ein verbindlicher Küchenplan vorgelegt und der geplante Standort der Waschmaschine und ggf. des Wäschetrockners bekannt gegeben werden.

   

 

Weitere Informationen unter < Kurze Baubeschreibung > und < Baubeschreibung Einfamilienhaus > und < Baubeschreibung Keller und Garage> und < Baubeschreibung Bemusterung >
 
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