Die
Dachkonstruktion wird als zimmermannsmäßiger Abbund aus
vorgetrocknetem Bauholz der Güteklasse A/B erstellt. Die
Imprägnierung
erfolgt mit einem amtlich anerkannten und zugelassenen
Holzschutzmittel.
Die Zimmererarbeiten umfassen die Herstellung von Dach, Dachneigung
und
Konstruktion. Die Abmessungen der Hölzer und Abstände werden
entsprechend
der statischen Berechnung ausgeführt.
Die Traufen- und Giebelüberstände (einschl. Stirnbretter) werden mit
Kunststoffbrettern, Farbe weiß verkleidet. Die Giebelüberstände
werden in
Kurzschalung unterhalb der Sparren erstellt.
Alternative: Giebelüberstände in Kurzschalung mit sichtbaren,
gehobelten
und profilierten Fuß- und Mittelpfettenköpfen
(weiß oder natur vorbehandelt, ohne Endanstrich).
Die Traufenüberstände werden in waagerechter Kurzschalung
(Kastengesimse)
ausgeführt. Oberhalb der Sparren wird eine diffusionsoffene
Unterspannfolie,
Konterlattung und Lattung aufgebracht.
Hinweise: Wohnflächenverluste durch Verringerung der Dachneigung
oder
des Drempels (Kniestock), z. B. durch Forderung einer Baubehörde,
anderer
Vorschriften oder auf Wunsch des AG, werden nicht vergütet. Das Dach
wird
ohne Mehrkosten für Schneelasten von 1,00 kN/m2 (100 kp/m2)
ausgelegt.
|
|
|